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Um Wärmeverluste von Gebäuden auszugleichen wird Energie benötigt, und das kostet Geld. Je nach Gebäudetyp ist manchmal sehr viel Energie erforderlich, speziell bei älteren Gebäuden, da diese überzählig in einer Zeit entstanden sind, als die Kosten noch relativ überschaubar waren. Wie viel Energie ein Haus tatsächlich benötigt, weiß in aller Regel allein sein Besitzer. Wer aber nun ein Haus kaufen möchte oder eine Wohnung mieten will, der muss sich oft überraschen lassen, denn die Wenigsten gehen transparent mit ihrem Verbrauch um. Die dena (Deutsche Energie Agentur) hat deswegen Ende der 90er Jahre ein Konzept entwickelt, um ähnlich wie bei Elektrogeräten oder Fahrzeugen eine eindeutige Kennzeichnung und damit Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Am 01.10.2007 ist die EnEV (Energie Einsparverordnung) in Kraft getreten. Dass der Gesetzgeber dieser Verordnung eine enorme Bedeutung beimisst, merkt man daran, dass sie Bundesweit eingeführt wurde und damit gesetzlichen Charakter hat. Demnach müssen Häuser, die verkauft oder vermietet werden sollen einen Energieausweis haben. Dieser soll schlussendlich Auskunft geben über die Energetische Qualität des Objekts und dem potenziellen Vertragspartner helfen, Einblicke in das bisher Unbekannte zu bekommen. Das erklärte, langfristige Ziel ist aber die nachhaltige Energie-Einsparung und die CO2 Reduktion.
-Denkmalgeschützten Gebäuden -Gebäuden mit weniger als 50 m² Gesamtwohnfläche -Gewächshäusern -Ställen zur Tierhaltung -Unterirdischen Bauten -Gebäuden mit einer Nutzungsdauer von weiniger als 24 Monaten (Übergangswohnungen) -Gebäuden mit einer erforderlichen Raumtemperatur von weniger als 12° C -Traglufthallen und/oder offen genutzten Gebäuden -Wenn sich am Miet- oder Eigentumsverhältnis nichts verändert Energieausweis für Wohngebäude -Verbrauchsorientiert Der tatsächlich konsumierte Verbrauch wird ins Verhältnis zum bewirtschafteten Gebäude gesetzt. -Bedarfsorientiert Der errechnete Bedarfswert resultiert aus spezifischen Gebäudedaten sowie den Daten, der eingesetzten Anlagentechnik im Verhältnis zur Gebäudenutzfläche bzw. Gebäudehülle. Energieausweis für Nichtwohngebäude -Verbrauchsorientiert Der tatsächlich konsumierte Verbrauch wird ins Verhältnis zum bewirtschafteten Gebäude gesetzt. -Bedarfsorientiert Der errechnete Bedarfswert resultiert aus spezifischen Gebäudedaten sowie den Daten, der eingesetzten Anlagentechnik im Verhältnis zur Gebäudenutzfläche bzw. Gebäudehülle.
Die Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellung, ist bei allen Energieausweisen gegeben, egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsorientiert. Energiepässe (alte Bezeichnung) die nach der Wärmeschutzverordnung ausgestellt worden sind haben ebenfalls die gleiche Gültigkeitsdauer. Verlängerungen sind zur Zeit jedoch nicht vorgesehen. Energieausweise brauchen diejenigen, die in ihrem Gebäude eine Wohnung oder eine andere Nutzungseinheit anzubieten haben, zum Beispiel als -Verkäufer -Vermieter -Verpächter -Leasinggeber -Darlehensgeber Der Energieausweis ist dem potenziellen Vertragspartner zugänglich zu machen. Dieses Recht ist nicht befristet, begründet aber auch keine weiteren Rechte, wie zum Beispiel die Forderung nach Verbesserungsmaßnahmen zur Energieeinsparung. Der Ausweis ist nicht übertragbar sondern gilt explizit nur für das ausgestellte Gebäude. Energieausweise enthalten keinerlei personenspezifischen Daten (weder Eigentümer- noch Mieternamen). Einzig die Adresse sowie das Piktogramm auf der ersten Seite identifizieren das Objekt. Jeder, der sich für eine Immobilie als Käufer, Mieter, Pächter, Leasing- oder Darlehensnehmer interessiert hat das Recht den Energieausweis einzusehen. Rechtssichere Ansprüche hinsichtlich des tatsächlichen Energieverbrauchs bestehen nicht. Ebenso können Ansprüche zur energetischen Verbesserung gegenüber dem Verkäufer oder Vermieter nicht nachträglich geltend gemacht. Nach Abschluss z.B. eines Miet- oder Kaufvertrages verliert der Energieausweis für den Mieter oder Käufer die Bedeutung. Der Gesetzgeber hat in Abhängigkeit von der Gebäudeart, der Nutzung und des Alters zeitversetzte Übergangsfristen eingeräumt: -01.07.2008 Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden. -01.01.2009 Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt wurden. -01.07.2009 alle Nichtwohngebäude Die zentrale Aussage wird in einem Kennwert wiedergegeben, entweder dem Energiebedarf auf Seite 2 oder dem Energieverbrauchskennwert auf Seite 3 je nach Ausweis, in der technischen Einheit: kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) Bei Neubauten ist der verantwortliche Planer, in der Regel der Architekt, für den energetischen Nachweis als Entwurfsverfasser verpflichtet. Für den Gebäudebestand: -Architekten und alle bauvorlageberechtigten Ingenieure -Fachingenieure, Techniker und Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation zum Gebäudeenergieberater, wie z.B. Ihr Schornsteinfeger Bei der Suche nach einer angemessenen Preisgestaltung ist zu beachten, dass alleine niedrige Kosten nicht das entscheidende Kriterium sein sollten, denn eine gründliche/gewissenhafte Bestandsaufnahme führt verständlicher weise auch nachvollziehbaren Ergebnissen. Den Energieausweis billig zu machen, wird seiner Bedeutung einfach nicht gerecht. Vorsicht bei Billig-Angeboten aus dem Internet, denn hier werden oft nicht sämtliche erforderlichen Parameter beachtet. Bei Bedarf bin ich gerne bereit Sie in einem persönlichen Gespräch zu beraten und Ihnen ein attraktives Angebot nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu erstellen.
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